Erziehungsvereinbarung

Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern, Kindern, LehrerInnen und ErzieherInnen

„Es braucht ein ganzes Dorf, ein Kind zu erziehen!“ (afrikanisches Sprichwort)

Unser „Dorf“ heißt „Askanier-Grundschule“!

Um gemeinsam gut durch unseren Ganztag gehen zu können, ist es wichtig, dass sich Eltern, Kinder, LehrerInnen und ErzieherInnen an gemeinsam erarbeitete Regeln halten. Aus diesem Grund gehen die Eltern des Kindes und das Kind selbst mit dem pädagogischen Personal der Askanier Grundschule eine Erziehungspartnerschaft ein.

Wir alle…

  • möchten eine Atmosphäre schaffen, in der sich alle Beteiligten wohlfühlen können.
  • verpflichten uns, mit Aufrichtigkeit und Wertschätzung als Grundvoraussetzung unserem gemeinsamen Handeln zu begegnen.
  • haben das Recht auf Freude und die Pflicht, verantwortlich zu handeln.
  • erwarten, dass Regeln, die wir gemeinsam aufstellen, von allen eingehalten und beachtet werden.
  • beachten die Bedürfnisse und Befindlichkeiten jedes Einzelnen, nehmen sie wahr und gehen darauf ein.
  • gehen sorgsam mit unserer Umgebung und unserem Umfeld um (z.B. Lebewesen, Materialien, …).
  • zeigen Gesprächsbereitschaft, um gemeinsam Lösungen für Fragen und Probleme zu finden.
  • möchten nachhaltig erreichen, dass jeder mit Ehrlichkeit, Höflichkeit, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft seinem Mitmenschen begegnet.
Wir Eltern…

  • schicken unsere Kinder regelmäßig und pünktlich zur Schule.
  • tragen Sorge dafür, unsere Kinder mit allen Materialien auszustatten, die sie zum Lernen benötigen.
  • unterstützen unsere Kinder bei der Erledigung der Aufgaben, die den Unterricht vor- und nachbereiten und begleiten sie beim Lernen.
  • erkennen die Anstrengungen unserer Kinder an und ermutigen sie bei Schwierigkeiten.
  • informieren die Schule und die „Ergänzende Förderung und Betreuung“ (EFöB) rechtzeitig, wenn es Probleme mit unseren Kindern gibt.
  • nehmen an Veranstaltungen der Schule und EFöB teil.
  • informieren die Schule und EFöB über Änderungen von Adressen, Telefonnummern sowie bei Erkrankungen umgehend.
  • informieren uns regelmäßig auf der Homepage der Schule.
Wir SchülerInnen…

  • besuchen die Schule regelmäßig und pünktlich.
  • bringen die für den Unterricht benötigten Materialien jeden Tag mit und behandeln sie sorgfältig.
  • erledigen unsere Aufgaben möglichst vollständig und sorgfältig.
  • folgen aufmerksam dem Unterricht und stören nicht unsere Mitschüler.
  • leiten wichtige Informationen aus der Schule und EFöB an unsere Eltern weiter.

Und wir haben goldene Regeln:

Wir LehrerInnen und ErzieherInnen…

  • nehmen alle Kinder mit ihren Stärken und Schwächen ernst.
  • respektieren die Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes.
  • erkennen die individuellen Fähigkeiten des Kindes, stärken und unterstützen sie.
  • erziehen die Kinder zur Selbständigkeit und Verantwortung, indem wir sie in die Planung der Gestaltung des Alltags mit einbeziehen.
  • stehen im regelmäßigen Austausch mit dem Elternhaus über die Entwicklung ihrer Kinder.
  • ermöglichen den Eltern (z.B. durch Hospitation, Gespräche, usw.)einen Einblick in die tägliche Arbeit mit ihren Kindern und freuen uns über aktive Mitarbeit bei der Gestaltung des Ganztags.
Hausordnung der Askanier-Grundschule
 

Die Hausordnung regelt für alle am Schulleben Beteiligten grundsätzliche Angelegenheiten.
Die Schulkonferenz berät jährlich über die Aktualität der Hausordnung.
Sie ist fortlaufend in den Klassen zu thematisieren.

 

I. Allgemeines Verhalten in der Schule

Die Schule ist ein Ort des Lehrens und Lernens. Jede/r Schüler/in, jede/r Lehrer/in und jeder Erzieher/in hat das Recht auf und die Pflicht für eine/r saubere, ordentliche und gewaltfreie Schule. Das Verhalten aller soll dazu beitragen:

  • Ich nehme Rücksicht auf andere und gehe respektvoll mit ihnen um.
  • Ich verhalte mich immer so, dass ich mich oder andere nicht gefährde (beispielsweise: nicht kippeln, nicht schlagen, nicht schubsen usw.).
  • Ich halte mich an die Anweisungen der Lehrer/innen und Erzieher/innen.
  • Ich verlasse das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht ohne ausdrücklicher Erlaubnis meines/r Lehrer/in oder Erzieher/in.
  • Bei Alarm ist der Fluchtplan gültig (siehe Aushang in den Fluren der jeweiligen Etage).
  • Meine Beförderungsmittel (Fahrräder, Skates, Roller usw.) deponiere ich vor der Schule. Die Schule haftet dafür nicht.
  • Ich gehe langsam durch die Flure und durch die Treppenhäuser.
  • Ich spiele mit Bällen während der Unterrichtszeit nur auf dem Sportplatz. Im Nachmittagsbereich auch im Sandspielplatz.
  • Ich darf keine elektronischen Geräte mit in die Schule bringen. (Ausnahmsweise mitgeführte Handys bleiben auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Ausnahmen können vom/n Lehrer/in oder Schulleiter/in erteilt werden.)
  • Ich darf keine gefährlichen Gegenstände mitbringen (Messer, Waffen, Reizgasspray, Feuerwerkskörper, Feuerzeuge, o. ä.)!
  • Ich darf ebenfalls keine Getränkebüchsen oder Glasflaschen mit in die Schule bringen.
  • Auf dem Schulgelände besteht ein generelles Kaugummiverbot.

 

II. Verhalten vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss

  • Ich nutze den Haupteingang zum Betreten und zum Verlassen des Schulgeländes. Das Horttor bleibt in der Zeit von 07:30 – 13:30 Uhr geschlossen
  • Eltern verabschieden ihre Kinder am Haupteingang bzw. nehmen sie auch dort in Empfang. (Für Schulanfänger gelten Ausnahmen. Die Absprache erfolgt mit dem jeweiligen Klassenlehrer/in.)
  • Schulfremde Personen dürfen sich nicht unberechtigt auf dem Schulgelände aufhalten. Sie melden sich umgehend im Sekretariat an.
  • Ich lege die entsprechenden Arbeitsmaterialien und Hausaufgaben bereit und bin mit dem Klingelzeichen pünktlich auf meinem Platz.
  • Ich hinterlasse meinen Klassenraum immer aufgeräumt und sauber.
  • Nach Unterrichtsschluss verlasse ich das Schulgelände zügig.
  • Schüler/innen, die die VHG oder den Hort besuchen melden sich dort umgehend.

 

III. Allgemeines Verhalten im Unterricht

  • Ich habe ein Recht auf ungestörtes Lernen und Arbeiten!
  • Ich bin im Unterricht zur Mitarbeit verpflichtet.
  • Ich behandele meine und die Arbeitsmittel der Schule sorgfältig und verlasse meinen Platz ordentlich.
  • Nur wenn der/die jeweilige Fachlehrer/in zustimmt, darf ich während des Unterrichts trinken (Nur Plastikflaschen sind erlaubt.).
  • Die Toiletten suche ich normalerweise nur in den Pausen auf.
  • Erscheint bei Stundenbeginn der/die Lehrer/in nicht, so erkundigt sich spätestens 10 Minuten nach dem Klingeln der/die Klassensprecher/in im Sekretariat nach dessen/deren Verbleib.
  • Komme ich dreimal in einem Schulhalbjahr unentschuldigt zu spät zum Unterricht, werden meine Eltern informiert.
  • Vergesse ich dreimal in einem Schulhalbjahr meine Hausaufgaben oder Arbeitsmittel, werden ebenfalls meine Eltern informiert. Sollte ich dann noch weitere dreimal meine Hausaufgaben oder Arbeitsmittel vergessen, bekomme ich einen » mündlichen Tadel. Mein/e Lehrer/in entscheidet über individuelle Lösungen (z. B. unaufgefordertes Nachzeigen der Hausaufgaben am folgenden Tag).

 

IV. Verhalten während der Pausen

Die Pausen dienen der Erholung und der Vorbereitung auf die nächste Stunde.

Hofpause

  • Von Haus 1 aus gehe ich zu Pausenbeginn den Gang Richtung Haus 2 entlang und dort auf den Hof. Ich biege nicht vorher rechts Richtung Haus 3 ab.
  • Ich halte mich während der Pausen nur auf den erlaubten Bereichen auf.
  • Sitz- und Liegegelegenheiten sind nicht zu betreten.
  • Ich darf nur auf dem Fußballplatz mit weichen Bällen spielen. (Lederbälle oder andere harte Bälle sind nicht erlaubt.)
  • Im Winter werfe ich nicht mit Schneebällen.
  • Ich achte und schütze unsere Pflanzen auf dem Schulhof.
  • Ich werfe meinen Müll in die dafür aufgestellten Papierkörbe.
  • Bei Regenpausen bleibe ich im Klassenraum und renne und tobe nicht.
  • Grünflächen dürfen nicht betreten werden.

Kleine Pause

  • Ich bereite mich auf den Unterricht vor und wechsle im Bedarfsfall zügig den Raum.
  • Ich kann etwas trinken, essen oder die Toilette benutzen.
  • Rennen und Toben sind in der kleinen Pause nicht erlaubt.

 

V. Verhalten beim Wechseln der Räume

  • Nach Stundenschluss verlasse ich den Unterrichtsraum sauber und ordnungsgemäß. Ich achte darauf, dass
  • die Abfälle unter den Tischen und Stühlen beseitigt sind.
  • die Stühle an die Tische herangestellt bzw. nach der letzten Unterrichtsstunde hochgestellt werden.

Der/die Lehrer/in achtet darauf, dass

  • die Fenster geschlossen sind.
  • das Licht ausgeschaltet ist.
  • die Raumeingangstür von außen verschlossen wird.

 

V.1 Raumwechsel bei Sportunterricht

Habe ich in der 1. Stunde Sport, so werde ich von meinem/r Sportlehrer/in aus dem Klassenraum abgeholt, damit der Eingangsbereich am Morgen nicht überfüllt ist.

Habe ich in den Stunden 2–7 Sportunterricht gilt:

  • In Klasse 1/2 werde ich immer von meinem/r Sportlehrer/in aus dem Klassenraum abgeholt und anschließend auch wieder zurückgebracht.
  • Ab der Jahrgangsstufe 4 entscheidet mein/e Sportlehrer/in, ob ich im Eingangsbereich warten kann oder aus der Klasse abgeholt werden muss.

Ist nach dem Sportunterricht eine Hofpause, so bringe ich meinen Sportbeutel zurück ins Klassenzimmer, bevor ich zur Hofpause gehe.

 

V.2 Raumwechsel bei Fachunterricht

  • Habe ich in der 1. Stunde Fachunterricht in einem Fachraum (Musik, Kunst, NaWi), so treffe ich mich vor dem Fachraum ohne vorher in den Klassenraum zu gehen
  • Wenn mein Fachunterricht in den Stunden 2-7 stattfindet, nehme ich mein vollständiges Material mit.
  • Nach dem Fachunterricht im Fachraum bringt der/die Lehrer/in vor der Hofpause die Schüler in die Klasse zurück.

 

VI Ganztag

  • In den Häusern der EB (ergänzenden Betreuung) tragen die Kinder Hausschuhe.
  • Jacken werden in den Garderoben aufgehängt. Mützen, Schals und Handschuhe kommen in den Schulranzen. Diese sowie die Schuhe werden in den dafür vorgesehenen Fächern abgestellt.
  • Jedes Kind meldet sich mit seinem Namen und der Klasse an und heftet sein Foto an die Magnetwand.
  • Beim Wechsel der Räumlichkeiten (neues Horthaus, altes Horthaus, HA-Raum, Lernwerkstatt, Sporthalle, Außengelände) wird das Foto entsprechend aufgehängt.
  • Wenn die Gruppe zum Essen aufgerufen wird, geht das Kind Händewaschen und begibt sich in das Esszimmer.
  • Zu den Hausaufgaben gehen die Kinder, wenn sie dazu aufgerufen werden und die Aufgaben während der Hortzeit gemacht werden sollen. Wir bieten Raum und Zeit für Hausaufgaben.
  • Die Kinder dürfen alle frei zugänglichen Materialien und Spiele benutzen. Am Ende des Spiels wird wieder aufgeräumt. Mutwillig zerstörte Gegenstände müssen ersetzt werden.
  • Für persönliche Dinge der Kinder – Kleidung, Schulmaterial, Spielzeug, das am Spielzeugtag (Freitag) mitgebracht werden darf, – wird keine Haftung übernommen.
  • Wenn das Kind abgeholt wird, lassen Sie ihnen Zeit das Spiel zu beenden und aufzuräumen.
  • Das Kind meldet sich ab und steckt das Foto in die Box.
  • Wenn sich an den Hortzeiten oder den Abholberechtigten etwas ändert, teilen Sie uns das rechtzeitig mit – schriftlich oder mündlich auf dem Anrufbeantworter (vormittags).
  • Zwischen 12:00 – 16:00 Uhr bitte nur in dringenden Notfällen anrufen.
  • Bei Krankheit und Abwesenheit geben Sie uns bescheid und legen bei ansteckenden Krankheiten die Gesundschreibung vor (siehe Hortvertrag).
  • Eltern, deren Kinder alleine nach Hause gehen, kommen einmal in der Woche vorbei, um sich über die Situation des Kindes oder Termine zu
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Das Formular Erziehungsvereinbarung und die Hausordnung als PDF finden Sie auf der Seite Formulare.