Maskenpflicht für Jahrgangsstufen 1 bis 6 wieder in Kraft gesetzt

08. November 2021 | Aktuelles

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen unterliegen einer Testpflicht. Es wird bis auf Weiteres dreimal wöchentlich getestet. Die Maskenpflicht ist für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wieder in Kraft gesetzt.

(Quelle: Pressemitteilung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 29.03.2022)

Hier stehen die aktuellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Stand: 29.03.2022) als PDF zum Herunterladen bereit.